Dorfstrom GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Dorfstrom GmbH im Bereich Photovoltaik-, Speicher- und Klimatechnik.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags (z. B. digital) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie aufgrund von Gegebenheiten vor Ort, statischen Anforderungen, Vorschriften (insbesondere VDE-Bestimmungen und Technische Anschlussbedingungen des Netzbetreibers – TAB) oder technischen Weiterentwicklungen erforderlich sind und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich verändern.
Erforderliche Zusatzarbeiten zur Herstellung der TAB- und Normkonformität (z. B. Anpassung des Zählerplatzes, Erhöhung von Leiterquerschnitten in der Zähleranlage, Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen) sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern sie dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, und werden gesondert berechnet.
Brand- und Blitzschutzmaßnahmen sowie darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen sind nicht Bestandteil des Angebots, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind maßgeblich. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem abgeschlossenen Vertrag.
Abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
Abschlagszahlungen richten sich nach dem Leistungsfortschritt gemäß § 632a BGB. Die konkreten Zahlungszeitpunkte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
§ 5 Ausführung und Termine
Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen, die durch folgende Umstände entstehen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten:
- Lieferengpässe oder Materialverfügbarkeit
- Witterungseinflüsse
- Verzögerungen durch Netzbetreiber oder Behörden
- fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten gegeben sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- freier und sicherer Zugang zur Baustelle
- geeignete bauliche Gegebenheiten (z. B. Dachzustand, Tragfähigkeit)
- Bereitstellung von Strom sowie eines funktionsfähigen Internetzugangs (WLAN oder LAN) zur Inbetriebnahme und Einrichtung von Monitoring-Systemen
- notwendige Genehmigungen
Die angebotene Anlage setzt voraus, dass die baulichen Gegebenheiten, insbesondere Dachflächen, bauseits statisch geeignet und freigegeben sind.
Abklebe-, Abdeck- sowie Maler- und Wiederherstellungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots und erfolgen bauseits oder werden auf Wunsch gesondert berechnet.
Mehrkosten, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, werden gesondert berechnet.
§ 7 Lieferung und Material
Sollten vereinbarte Komponenten aufgrund von Lieferengpässen nicht verfügbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, gleichwertige Produkte einzusetzen.
Ein Anspruch auf bestimmte Hersteller oder Modelle besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 8 Netzanschluss und Genehmigungen
Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf:
- Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers
- Genehmigungen oder Ablehnungen
- technische Vorgaben oder Einschränkungen
Hieraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 9 Haftung für Bestandsanlagen
Für bestehende elektrische Anlagen, Leitungen und bauliche Gegebenheiten wird keine Haftung übernommen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vorhandene Installation umfassend zu prüfen. Erforderliche Anpassungen oder Mängelbeseitigungen werden gesondert berechnet.
§ 10 Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
- die Anlage in Betrieb genommen wurde oder
- der Auftraggeber die Leistung nutzt oder
- keine wesentlichen Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung angezeigt werden
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 12 Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
Der Auftraggeber kann verlangen, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
Im Falle eines Widerrufs nach Beginn der Leistungserbringung hat der Auftraggeber die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen sowie bereits beschaffte Materialien anteilig zu vergüten.
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Dorfstrom GmbH.
Stand
Stand dieser AGB: April 2026